Die Kfz-Versicherung ist wichtig für jeden Autobesitzer. Jedes Fahrzeug muss mindestens die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert haben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist zum Schutz von anderen nötig. Durch das Fahrzeug können andere Menschen verletzt werden. Aber auch Sach- und Vermögensschäden sind unter anderem versichert, wenn dies durch ein Auto entstanden ist. Sollte ein Schaden entstanden sein, dann kann der Geschädigte sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. Hierfür ist nur das Autokennzeichen von Nöten, da dadurch dann der Besitzer und die Versicherung herausgefunden werden können.
Außerdem benötigt ein Fahrzeug noch eine Kaskoversicherung. Diese ist jedoch freiwillig und zum Schutz des eigenen Fahrzeuges. Der Versicherungsnehmer kann selbst entscheiden, ob er die Versicherung abschließen möchte oder nicht.
Die Kaskoversicherung gibt es auf zwei Arten. Die Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung kann verwendet werden, wenn ein Glasschaden entstanden ist an der Windschutzscheibe oder anderen Glasscheiben am Fahrzeug. Bei einem Wild- bzw. Tierschaden, Tierbiss oder Marderbiss kann eine Teilkaskoversicherung, wie sie unter anderem von der HUK Coburg Autoversicherung angeboten wird, ebenfalls in Anspruch genommen werden. Auch bei einem Brandschaden, Kurzschlussschaden, Diebstahl oder Sturm- bzw. Hagelschaden bekommt der Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt. Bei Sturm ist jedoch die Voraussetzung, dass mindestens eine Windstärke von 8 vorhanden war. Die Voraussetzungen oder Leistungen können aber von Tarif zu Tarif und von Versicherung zu Versicherung abweichen. Weitere Informationen lassen sich dem Versicherungen-Informer entnehmen.
Ferner finden Sie detaillierte Informationen zum Thema KFZ-Teilkaskoversicherungen auf den Seiten von Versicherungszentrum.de.
Die Vollkaskoversicherung ist ein Bonuspaket für das eigene Fahrzeug. Sie enthält automatisch die Leistungen der Teilkaskoversicherung und obendrauf noch eine Leistung bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Vandalismusschaden.
Für den Beitrag wird der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung aber ein Schadenfreiheitsrabatt zugrunde gelegt. Entstand im aktuellen Jahr kein Schaden oder wurde zumindest keine Leistungen erbracht in der Vollkaskoversicherung oder Kfz-Haftpflichtversicherung, dann steigt der Schadenfreiheitsrabatt um ein Jahr höher. Der Schadenfreiheitsrabatt wird umso besser, umso höher dieser ist. Denn laut der Tabelle, die in den Bedingungen hinterlegt ist, wird der Beitragssatz immer geringer, umso höher der Schadenfreiheitsrabatt ist. Meistens ist die Tabelle bei einem Schadenfreiheitsrabatt von 25 zu Ende, wird aber im Vertrag trotzdem weitergezählt. Beim besten Schadenfreiheitsrabatt beträgt der Beitragssatz ca. 30%. Im schlechtesten Fall bei einem Schadenfreiheitsrabatt von 0 kann der Beitragssatz über 200% liegen. Dies ist meistens nur bei Lkws oder bei Fahranfängern der Fall. Bei einer Neuanmeldung von einem Fahrzeug besteht meistens die Möglichkeit von einer Sondereinstufung, damit der Vertrag nicht direkt bei dem Schadenfreiheitsrabatt 0 beginnen muss.